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BORGA - Hallensanierung

Hallensanierung: Wann sie sinnvoll ist und was sie umfassen kann

Eine Hallensanierung kann eine passende Lösung sein, wenn ein bestehendes Gebäude den aktuellen Anforderungen an Nutzung, Verkleidung, Wärmedämmung oder weitere Verwendung nicht mehr entspricht. Eine Sanierung ist jedoch nicht automatisch immer die beste Wahl. BORGA beurteilt daher bei jedem Objekt zuerst den technischen Zustand, die Möglichkeiten der Anpassung und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der gesamten Lösung.

Wichtig ist vor allem die Besichtigung der bestehenden Halle vor Ort. Erst danach lässt sich verantwortungsvoll beurteilen, ob ein Austausch der Verkleidung ausreicht, ob Eingriffe in die sekundäre Tragkonstruktion notwendig sind oder ob eine umfangreichere Lösung vorgeschlagen werden sollte.

Was eine Hallensanierung umfassen kann

BORGA realisiert verschiedene Arten von Sanierungen, abhängig vom Zustand des Gebäudes und den Anforderungen des Auftraggebers. Dazu zählen etwa der Austausch der Dacheindeckung oder der Wandverkleidung, die Ersetzung oder Verstärkung der sekundären Tragkonstruktion von Dach und Wänden sowie die Montage einer neuen Verkleidung.

Dabei können ungedämmte BORGA Dach- und Wandverkleidungen, BORGA Mehrschichtaufbauten oder Sandwichpaneele eingesetzt werden. Bei anspruchsvolleren Gebäuden kann auch die vollständige Ersetzung des primären Dachtragwerks durch passende BORGA Dachbinder Teil der Sanierung sein.

Sanierung von Stahlhallen, Betonhallen und Ziegelgebäuden

Eine Sanierung betrifft nicht nur bestehende Stahlhallen. BORGA beschreibt auch Möglichkeiten für Betonhallen und Ziegelgebäude. Bei geeigneten Objekten kann die sekundäre Tragkonstruktion zum Beispiel direkt an bestehenden Beton- oder Ziegelwänden befestigt und das Gebäude anschließend neu verkleidet werden.

Bei Betonhallen kann BORGA eine passende primäre Konstruktion, eine sekundäre Tragkonstruktion und eine neue Hallenverkleidung entsprechend der künftigen Nutzung des Gebäudes vorschlagen.

Nachträgliche Wärmedämmung und neue Nutzung der Halle

Ein Grund für eine Sanierung kann die nachträgliche Wärmedämmung einer bestehenden Halle sein. BORGA führt an, dass bei geeigneten Objekten die ursprüngliche Verkleidung nicht entfernt werden muss. Dadurch kann das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleiben und gleichzeitig können die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden.

Diese Lösung kann beispielsweise für Lager-, Produktions-, Industrie- oder landwirtschaftliche Gebäude relevant sein.

Dach, Photovoltaik und weitere Anpassungen

Im Zuge einer Dachsanierung kann auch der Austausch der Dacheindeckung mit Vorbereitung für eine Photovoltaikanlage umgesetzt werden. Bestandteil der Anpassungen können außerdem neue Bauöffnungen und Durchdringungen sein, zum Beispiel Fenster, Türen, Tore, Lüftungs- oder Sicherheitselemente.

Ziel einer Sanierung ist daher nicht nur die Behebung des aktuellen Zustands. Sie kann auch dazu beitragen, die Halle an weitere betriebliche Anforderungen anzupassen.

Wann eine Sanierung nicht geeignet sein muss

BORGA weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht jedes Gebäude erfolgreich saniert werden kann, sowohl aus bau- und sicherheitstechnischen als auch aus finanziellen Gründen. Bei älteren Objekten müssen etwa Korrosion an Stahlteilen, Verwitterung von Betonkonstruktionen oder der Gesamtzustand tragender Bauteile beurteilt werden.

Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob eine teilweise Sanierung, eine umfangreichere Anpassung oder eine andere Lösung sinnvoller ist.

Hallensanierung mit fachlicher Beurteilung

Jede Halle ist anders. Deshalb geht BORGA bei Sanierungen vom Zustand des konkreten Gebäudes, von den Anforderungen des Auftraggebers und von den Möglichkeiten des BORGA Bausystems aus. Eine Sanierung kann den einfachen Austausch der Dacheindeckung, eine neue wärmegedämmte Verkleidung oder auch einen umfangreicheren Eingriff in die Konstruktion bedeuten.

Der erste Schritt ist die fachliche Beurteilung der bestehenden Halle. Auf dieser Basis kann eine Lösung vorgeschlagen werden, die dem technischen Zustand des Gebäudes und seiner künftigen Nutzung entspricht.

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